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   LG Hannover, 05.07.2002 - 77/56 StVK 119/00   

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https://dejure.org/2002,66616
LG Hannover, 05.07.2002 - 77/56 StVK 119/00 (https://dejure.org/2002,66616)
LG Hannover, Entscheidung vom 05.07.2002 - 77/56 StVK 119/00 (https://dejure.org/2002,66616)
LG Hannover, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - 77/56 StVK 119/00 (https://dejure.org/2002,66616)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03

    Schmerzensgeldanspruch eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Im Übrigen hat auch die JVA ####### in ihrer Stellungnahme gegenüber der Strafvollstreckungskammer vom 14. August 2002 (Beiakte Bl. 6) selbst auf eine frühere Entscheidung des Landgerichts Hannover (77/56 StVK 119/00) vom 5. Juli 2002 Bezug genommen, nach der die gemeinsame Unterbringung eines Strafgefangenen in einem nachts verschlossenen Haftraum mit unabgetrennter Toilette gegen das Verbot einer menschenunwürdigen Unterbringung verstößt und weiter ausgeführt, die hier vorliegende Unterbringung von 5 Gefangenen in einem 16 m² großen Haftraum bei Abtrennung der Toilette (Sichtschutz) sei "analog zu sehen".
  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

    Die Menschenunwürdigkeit einer derartigen Haftraumbelegung entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm NJW 1967, 2024 - für die Belegung einer Zelle noch ohne Schamwand - mit zustimmender Anmerkung Eberhard Schmidt; LG Braunschweig NStZ 1984, 286; Senatsbeschluß vom 15.08.1985 StV 1986, 27 mit zustimmender Anmerkung Lesting; LG Hannover Beschluß vom 05.07.2002 ­ 77/56 StVK 119/00; von Mangoldt/Klein/Starck-Starck, a.a.O., Artikel 1, Randziffer 63 für zu geringe Bodenfläche; Schwind/Böhm, a.a.O., § 144, Randziffer 1; AK-Huchting/Lehmann, a.a.O., § 144, Randziffer 4 Müller-Dietz, Menschenwürde und Strafvollzug, 1994, S. 27; Theile, Menschenwürde und Mehrfachbelegung im geschlossenen Vollzug, StV 2002, 670 ff.; noch weitergehender Ullenbruch NStZ 1999, 430, der eine Mehrfachbelegung generell als verfassungswidrig ansehen will).
  • KG, 16.06.2004 - 5 Ws 212/04
    In den genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2002, 2699, 2700) und des Oberlandesgerichts Frankfurt ist ein derartiger schwerwiegender Grundrechtseingriff jeweils bejaht worden, weil den betroffenen Gefangenen eine doppeltbelegte Einzelzelle mit offener Toilette ohne hinreichenden Sicht- und Geruchsschutz zugewiesen war (vgl. auch LG Hannover, Beschluß vom 5. Juli 2002 ­ 77/56 StVK 119/00 ­ veröffentlicht in juris).
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